Die Paulson Bubble Goggles sind bekannt aus dem Rennsport und wurden früher von vielen Top-Fahrern getragen. Die Brillen bieten uneingeschränkte Sicht und schützen die Augen vor Staub, Wind, Insekten oder Schmutz. Perfekt zum Vespa, Roller oder Motorrad fahren!

Extrem leichte Bauweise. Beim Fahren kaum spürbar.

Schützen die Augen vor Staub, Wind, Insekten oder Schmutz.

Bieten uneingeschränkte Sicht

Passen sich gut der Gesichtsform an.

Für Männer und Frauen (Unisex). Kein UV-Schutz.

Seitlich kleine Belüftungsschlitze und verstellbare Gummibänder.

Sicher Dir eine der letzten original Bubble Goggles! Paulson hat die Produktion 2015 eingestellt.



29 EUR pro Brille

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Die offizielle Bezeichnung für alle Roller zwischen 51 und 125 ccm ist Leichtkraftroller oder Leichtkrafträder.

Die Klasse der Leichtkrafträder ist angesiedelt zwischen den Kleinkrafträdern (bis 50 ccm) und den Motorrädern (größer als 125 ccm).  Als Leichtkraftrad werden Roller oder kleine Motorräder bezeichnet, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ verfügen. Sie erbringen eine Leistung (Nennleistung) von maximal 15 PS beziehungsweise 11 kW. Siehe Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 2 Nr. 10. Krafträder mit größeren und stärkeren Motoren fallen unter den Begriff (offene) Motorräder.

Alter und Führerschein: Bis Anfang 2013 waren Fahrer unter 18 Jahren verpflichtet, die Geschwindigkeit ihrer Leichtkrafträder auf 80 km/h zu drosseln. Seit Inkrafttreten der dritten EU-Führerscheinregelung wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung für unter 18jährige aufgehoben. Mit dem Führerschein Klasse A1 (oder 1b) ist es seitdem ab 16 Jahren erlaubt ein Leichtkraftrad bis 125 cm³ zu fahren. Mit Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1, erwirbt man zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³). Auch mit einem Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 01. April 1980 ausgestellt wurde, können Leichtkrafträder gefahren werden.

Fuffis, Möhren, Gurken, Mopeds, Mofas, Töfflis – Die offizielle Bezeichnung dieser Roller-Klasse ist Kleinkraftroller oder Kleinkrafträder.

Als Kleinkrafträder definiert werden Roller mit einem Hubraum von 50 ccm, oder einer elektrischen Motorleistung von bis zu 4 kW und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (je nach Zulassungsjahr, siehe Ausnahmen). Für schnellere Roller ab 51 cm³ wird ein Motorradführerschein benötigt (mindestens Klasse A1 = bis 125 cm³) und eine Motorradversicherung benötigt.

Alter und Führerschein: Die Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt. Notwendig ist in Deutschland der kleinste Motorradführerschein (AM), oder jede höhere Klasse. Besitzer eines Autoführerscheins (Führerscheinklasse B) dürfen automatisch alle Kleinkrafträder fahren.