Roller Versicherung mit 80 ccm und 125 ccm

Versicherung | Führerschein | Steuer- und Zulassungsfreiheit

Die offizielle Bezeichnung für alle Roller zwischen 51 und 125 ccm ist Leichtkraftroller oder Leichtkrafträder.

Die Klasse der Leichtkrafträder ist angesiedelt zwischen den Kleinkrafträdern (bis 50 ccm) und den Motorrädern (größer als 125 ccm).  Als Leichtkraftrad werden Roller oder kleine Motorräder bezeichnet, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ verfügen. Sie erbringen eine Leistung (Nennleistung) von maximal 15 PS beziehungsweise 11 kW. Siehe Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 2 Nr. 10. Krafträder mit größeren und stärkeren Motoren fallen unter den Begriff (offene) Motorräder.

Alter und Führerschein:

Bis Anfang 2013 waren Fahrer unter 18 Jahren verpflichtet, die Geschwindigkeit ihrer Leichtkrafträder auf 80 km/h zu drosseln. Seit Inkrafttreten der dritten EU-Führerscheinregelung wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung für unter 18jährige aufgehoben. Mit dem Führerschein Klasse A1 (oder 1b) ist es seitdem ab 16 Jahren erlaubt ein Leichtkraftrad bis 125 cm³ zu fahren. Mit Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1, erwirbt man zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³). Auch mit einem Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 01. April 1980 ausgestellt wurde, können Leichtkrafträder gefahren werden.

Hauptuntersuchung / TÜV:

Alle zwei Jahre müssen Leichtkrafträder bei einer zugelassenen Prüforganisation (z.B. TÜV oder Dekra) vorgestellt werden.

Versicherung:

In Deutschland ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer verpflichtend. Mit der Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abgesichert, die von dir oder Dritten mit deinem Leichtkraftrad verursacht werden. Nicht vorgeschrieben, aber eine sicherlich sinnvolle Ergänzung ist zusätzlich eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Leichtkrafträder. Die Teilkasko Versicherung schützt bei Diebstahl, Beschädigung, etc. Die Vollkaskoversicherung bietet eine zusätzliche Absicherung bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei Vandalismus.

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Steuer- und Zulassungsfrei:

Leichtkrafträder sind zulassungsfrei (Siehe: § 3 Abs. 2 Nr. 1c) und nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerfrei. Bei allen Rollern und Motorrädern bis 125 cm³ fallen also keine Kfz-Steuern an. Im Unterhalt ist diese Fahrzeugklasse daher deutlich günstiger als Motorräder und Autos.

Anstatt der sonst üblichen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief oder Kfz-Brief) wird für Leichtkrafträder lediglich eine Betriebserlaubnis und bei Zulassung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt. Denn bei Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II.